Arbeitnehmerüberlassung
Die Firma SEWA GmbH besitzt seit 2005 die Genehmigung zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern nach
§§ 1 und 2 AÜG vom 07.August 1972
Unsere Kunden haben hier die Möglichkeit Auftragsspitzen, Mitarbeiterausfälle usw. durch Fachpersonal der SEWA GmbH aus den Bereichen Gas, Wasser und Strom auszugleichen. Durch das spezifische Anforderungsprofil ist die SEWA GmbH in der Lage Mitarbeiter mit der Qualifikation Sachkundiger nach G 491 bzw. G 495 oder ausgebildete Gas- Wasser Installateure bzw. Elektriker mit AUS Bescheinigung zur Verfügung zu stellen. Unsere Kunden schätzen bei dieser Form der Auftragserteilung, dass unsere Mitarbeiter keine Einarbeitungszeit für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. Durch die Berufserfahrung unserer Mitarbeiter können unsere Kunden schnell und effizient ihre Personalprobleme lösen.